Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege (Praxisintegrierte Ausbildung/PIA)

Bildungsgangbeschreibung

Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege richtet sich an Bewerber*innen, die eine berufliche Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“/zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ anstreben.

Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die „Fachhochschulreife“ erworben werden.

Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte für die Assistenz, Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung. Sie sind als Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe anerkannt.

Das Berufspraktikum ist in die drei Ausbildungsjahre integriert.

Die Studierenden erwerben in der dualen Ausbildung ein vertieftes fachliches Wissen und Können, erweitern durch den Wechsel von Theorie und Praxis ihre berufliche Handlungskompetenz.

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

  • Berufsabschluss Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • ggf. Fachhochschulreife
  • die Befähigung zur selbstständigen Tätigkeit mit und für Menschen mit Behinderung in den Lebensbereichen des Wohnens, der Bildung und Erziehung, der Arbeit und der Freizeit
  • Studierfähigkeit

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
  • Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in, Heilerziehungshelfer*in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
  • Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Dauer und Organisation der Ausbildung

  • Unterstufe: Drei Tage Vollzeitunterricht (jeweils 8 Std.), zwei Tage Praxis
  • Mittelstufe: 1. Halbjahr: Drei Tage Vollzeitunterricht, zwei Tage Praxis
    8 Wochen Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld
    2. Halbjahr: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis
  • Oberstufe: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis

Die Studierenden wählen Praxisstellen, die im Tagesbereich bis zu maximal 40 Kilometern, im Fall von besonderen Wohnformen bis zu maximal 60 Kilometern von der Schule entfernt sein können.

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
  • Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
  • Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
  • Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
  • Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
  • Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
  • Wahlfach 1: Vertiefung eines Bildungsfeldes
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes
  • Projektarbeit
  • Praxis in Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege

Differenzierungsbereich

  • Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen

Berechtigungen

Der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger berechtigt:

  • zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft und als Pflegefachkraft für die selbstständige Tätigkeit mit Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung
  • zur Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen
  • in Verbindung mit der Fachhochschulreife die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der „Allgemeinen Hochschulreife“ zu besuchen
  • in Verbindung mit der Fachhochschulreife zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen oder anderer Fachrichtungen (nach einem einschlägigen Praktikum)

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können ab September eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Zeugnis über die Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen
  • Ausbildungsvertrag mit einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe (kann auch nachgereicht werden)
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lern-mittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und religiöse Besinnungstage zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

In der Regel erhalten die PiA-Fachschüler*innen über die gesamte Ausbildungsdauer eine Vergütung, die, je nach Träger und Ausbildungsjahr, in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in 2018 wurde vereinbart, dass die PiA in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – rückwirkend zum 01.03.2018 aufgenommen wird. Demnach werden im öffentlichen Dienst folgende Entgelte gezahlt:

1. Jahr: 1140,69 € brutto
2. Jahr: 1202,07 € brutto
3. Jahr: 1303,38 € brutto

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Fachschule für Heilerziehungspflege
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleitung

Birgit van Elten


Filmbeitrag


Ein Filmbeitrag mit Birgit van Elten