Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilpädagogik (Teilzeit)

Bildungsgangbeschreibung

Die Fachschule für Heilpädagogik in Teilzeitform ist eine berufliche Weiterbildung für „Staatlich anerkannte

Erzieher(innen)“ und „Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger(innen)“ mit Berufserfahrung sowie für Interessenten mit als gleichwertig anerkannten Berufsabschlüssen und beruflichen Vorerfahrungen.

Die Weiterbildung schließt mit der staatlichen Anerkennung zur „Heilpädagogin“/zum „Heilpädagogen“ ab und berechtigt zur heilpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Verhaltensauffälligkeiten, Behinderung und Beeinträchtigung in unterschiedlichsten heilpädagogischen Arbeitsfeldern.

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

Die Befähigung:

  • Probleme der heilpädagogischen Praxis zu identifizieren und diese als Anlass heilpädagogischen Handelns zu begründen
  • erweiterte theoretische Kenntnisse in beruflichen Situationen anzuwenden
  • heilpädagogische Entwicklungsperspektiven in personzentrierte Handlungskonzepte umzusetzen
  • die eigene pädagogische Grundhaltung selbstkritisch zu reflektieren und ggf. zu revidieren
  • Leitungsaufgaben bezogen auf Mitarbeiterführung, Konzeptions- und Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in qualifizierter Form zu übernehmen

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschluss einer Fachschulausbildung im Bereich des Sozialwesens (Erzieher*in; Heilerziehungspfleger*in) oder
  • Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss) oder
  • Berufsabschluss als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen von mindestens einem Jahr

Dauer und Organisation der Ausbildung

  • 3 Jahre Teilzeitunterricht im Umfang von 13 Wochen­stunden

  • Unterrichtszeiten:
    Donnerstag:      17:30 Uhr – 20:45 Uhr
    Freitag:                14:00 Uhr – 19:00 Uhr
    Samstag:            08:15 Uhr – 13:30 Uhr (14-tägig)

  • heilpädagogische Praxis mit praxisbegleitender Supervision

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Medizinische Grundlagen

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik
  • Theologisch/anthropologisch/ethische Grundlagen der Heilpädagogik
  • Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen:
    • musisch-kreative Verfahren/Spiel
    • bewegungsorientierte Verfahren
    • körperorientierte Verfahren
    • Beratungsverfahren
    • psychotherapeutisch orientierte Verfahren
  • Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
  • Projektarbeit

Berechtigungen

Der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge berechtigt:

  • zur Aufnahme einer heilpädagogischen Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Verhaltensauffälligkeiten, Behinderung und Beeinträchtigung in unterschiedlichsten heilpädagogischen Arbeitsfeldern
  • in Verbindung mit der Fachhochschulreife zum berufsbegleitenden Studium in einem Bachelor-Studiengang Heilpädagogik an ausgewählten Hochschulen – es können ggf. 75 von 180 Credits angerechnet werden

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können ab September eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege oder gleichwertiger Abschlüsse (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und religiöse Besinnungstage zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

Dies entfällt bei diesem Bildungsgang.

Ein Anspruch auf das Schülerticket besteht im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung nicht.

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilpädagogik (Teilzeit)
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleitung

Frau Birgit Hochmann

FAQs

Welche Organisationsform bieten wir an, um Heilpädagogin/Heilpädagoge zu werden?
Die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen bieten wir berufsbegleitend in Teilzeit-form an. (Dauer 3 Jahre, Unterricht am Donnerstag, Freitag und 14tägig am Samstag)

Finden Praxisbesuche statt?
Nein. Die Ausbildung integriert eine heilpädagogische Einzelbetreuung in der Regel in der eigenen Einrichtung über ein Jahr mit wöchentlicher Supervision in Kleingruppen.

Welche Praktika sind vorgesehen? Muss ich mir die Praktikumsstelle selbst suchen?
Es gibt keine Praktika im engeren Sinne, sondern Praxisaufgaben, die Sie in der Einrichtung durchführen, in der Sie tätig sind.

Mit welchen Kosten ist die Ausbildung verbunden?
Die Ausbildung ist kostenlos. Es wird pro Jahr eine Sachkostenpauschale von € 40,- erhoben (Ko-piergeld, Verbrauchsmaterial im Kunstunterricht, digitale Infrastruktur...)

Mit welchem Berufsabschluss kann ich Heilpädagogin/Heilpädagoge werden?
Als Aufnahmevoraussetzung für die Weiterqualifikation zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen gilt:

  • der Abschluss einer Fachschulausbildung im Bereich des Sozialwesens (Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in) oder
  • der Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss) oder
  • der Berufsabschluss als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • der Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen von mindestens einem Jahr.

Habe ich Anspruch auf ein Schülerticket?
Leider nein. Die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen ist eine Weiterbildung und keine grundständige Ausbildung. Ein Schülerausweis wird jedoch ausgestellt.

Kann ich mir den Stundenplan selbst zusammenstellen?
Nein. Wir bieten einen festen und verbindlichen Stundenplan an.

Findet der Unterricht auch in den Schulferien statt?
Nein. Die Ausbildung ist an die Schulferien in NRW gebunden.

Wieviele Unterrichtsstunden habe ich in der Woche?
Es sind durchschnittlich 13 Unterrichtsstunden.

Zu welchen Uhrzeiten findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet ausschließlich donnerstags (17:30-20:45 Uhr), freitags (14:00–19:00 Uhr) und 14tägig samstags (08:15–13:30 Uhr) statt.

Wo kann ich in der Nähe der Schule parken?
Für die berufsbegleitenden Teilzeitklassen bieten wir Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage an.