Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen – Fachrichtung Kinderpflege

Bildungsgangbeschreibung

Die Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen – Fachrichtung Kinderpflege – richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss), die den Beruf der „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/des „Staatlich geprüften Kinderpflegers“ anstreben.

Mit dem Berufs­abschluss kann die Fachoberschulreife erworben werden.

Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss in Verbindung mit der Fachoberschulreife besteht die Möglichkeit zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher(in) oder der Fachschule für Heilerziehungspflege – Heilerziehungspfleger(in).

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“
  • Fachoberschulreife bzw. Fachoberschulreife mit Qualifikation

Aufnahmevoraussetzungen

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss
  • Gymnasium nach Klasse 9 (im Einzelfall)

Dauer und Organisation der Ausbildung

  • zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung im Umfang von34 bis 36 Wochenstunden
  • in beiden Ausbildungsjahren jeweils 8 Wochen Praktikum in einer Kindertageseinrichtung
  • Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Tablet-Klassen

Der Bildungsgang Kinderpflege arbeitet im Rahmen eines Pilotprojekts komplett digital und papierlos. Jede*r Schüler*in erhält von der Schule für den Zeitraum der Ausbildung ein iPad mit Tastatur, Hülle und Stift als Leihgerät. Vorkenntnisse im Umgang mit dem Tablet sind nicht erforderlich.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Kunst
  • Musik
  • alternativ: Textilgestaltung, Medien

Berechtigungen

Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ berechtigt:

  • zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Ergänzungskraft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
  • in Verbindung mit der Fachoberschulreife zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher(in) oder
  • zum Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege – Heilerziehungspfleger(in)
  • in Verbindung mit dem Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können ab September eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • letztes Versetzungszeugnis (in beglaubigter Kopie)
  • ab Februar: Halbjahreszeugnis der Klasse 10 (in beglaubigter Kopie)
  • wenn die Schule bereits abgeschlossen ist: Abschlusszeugnis der Klasse 10 (in beglaubigter Kopie)
  • am 1. Schultag: Abschlusszeugnis der Klasse 10 (in beglaubigter Kopie)
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkosten­pauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Tage religiöser Orientierung zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungs­gesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach den entsprechenden Gesetzen.

An der Schule ist das Schülerticket eingeführt.

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen – Fachrichtung Kinderpflege
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleitung

Frau Nadine Röthig-Heß

Filmbeitrag

Filmbeitrag: Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen – Fachrichtung Kinderpflege

mit Nadine Röthig-Heß, Michèle Hoffmann, Marcel Mai

FAQs

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Schuljahre.

Welchen Abschluss kann ich erreichen?
Nach Bestehen der Abschlussprüfungen erhalten Sie den Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Mit dem Berufsabschluss kann zusätzlich die Fachoberschulreife erworben werden.

Welche Möglichkeiten habe ich nach der Ausbildung?
Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ berechtigt:

  • zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Ergänzungskraft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in Verbindung mit der Fachoberschulreife zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher*in oder
  • zum Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege, und
  • in Verbindung mit dem Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums.

Werden in der Ausbildung Praktika absolviert?
Ja, in beiden Ausbildungsjahren werden jeweils ca. 8 Wochen Praktikum in einer Kindertageseinrichtung absolviert. Diese sogenannten Praxiswochen verteilen sich auf 3 bzw. 2 Praxisblöcke pro Schuljahr.

Welche Kriterien muss die Praxisstelle erfüllen? Wer sucht sie aus?
Die Praxisstelle wird von den Bewerber*innen bzw. Schüler*innen selbst ausgesucht und muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Praxisstelle sollte für Sie völlig neu sein, d.h. Sie dürfen hier noch nie ein Praktikum bzw. FSJ absolviert haben.
  • Die Praxisstelle darf nicht mehr als 20 km von der Schule entfernt sein. Bitte im Internet überprüfen!
  • Damit Sie die von der Schule gestellten Aufgaben erfüllen können, gelten folgende Voraussetzungen:
    • Sie sollten in einer Gruppe der Gruppenform I (Kinder von 2-6 Jahren) oder Gruppenform III (Kinder von 3-6 Jahren) eingesetzt sein.
    • Eine reine U3 Gruppe ist nicht möglich!

Ist es für einen Ausbildungsplatz wichtig, vorher ein Praktikum/FSJ in einer Kindertagesstätte gemacht zu haben?
Ja, sowohl wir als auch Sie selbst sollten sicher sein, dass der Beruf Kinderpfleger*in für Sie passend ist. Daher ist ein vorheriges Praktikum (mind. eine Woche) in einer Kindertagesstätte wünschenswert.

Muss ich am Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, wir sind eine kirchliche Ersatzschule, die den katholischen Religionsunterricht ohne Alternative verbindlich für alle vorschreibt. Selbstverständlich begegnen wir Angehörigen anderer Religionen oder Konfessionen mit Respekt, erwarten aber auch, dass sich alle mit den Unterrichtsinhalten auseinandersetzen, zumal diese auch für die Praxis Bedeutung haben.

Wie funktioniert das Bewerberverfahren?
Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung zum Kinderpfleger/zur Kinderpflegerin haben, senden Sie uns Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe hierzu auch die Informationen im Flyer) per Post zu. Direkt nach Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss daran gibt es drei Möglichkeiten: Sie erhalten eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Sie erhalten eine Absage. Sie erhalten einen Platz auf der Warteliste, da wir noch keine Entscheidung treffen konnten. Die Information erfolgt immer auf dem Postweg.

Wann erhalte ich eine Antwort auf die Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zunächst eine schriftliche Eingangsbestätigung auf dem Postweg. Nach Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine konkrete Rückmeldung. Auf Grund des hohen Bewerbungsaufkommens kann dafür kein genauer Zeitraum genannt werden.

Wie kann ich mich auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten?
Unsere Bewerbungsgespräche sind immer Gruppengespräche, d.h. Sie und andere Bewerber werden gemeinsam zu einem Termin eingeladen. Bei diesem Termin lernen Sie zwei der Kolleg*innen des Bildungsgangs kennen und erhalten allgemeine Informationen zum Bildungsgang. Danach haben Sie Zeit, mit den anderen Bewerber*innen in ein Gespräch zu gehen. Das Thema dazu wird Ihnen vorgegeben. So erhalten wir die Chance, Sie und Ihre Ansichten besser kennen zu lernen. Im Vorfeld der Bewerbungsgespräche ist es hilfreich, wenn Sie für sich Ihre Berufswahlmotive klären und sich Gedanken über Ihre persönlichen Stärken machen. Im Gespräch selbst empfiehlt es sich, nicht schüchtern zu sein. Hinweis: im aktuellen Schuljahr werden die Bewerbungsgespräche digital durchgeführt.

Habe ich auch eine Chance auf einen Ausbildungsplatz, wenn ich auf meinem Bewerbungszeugnis nicht so gute Noten habe?
Ja, da für die Ausbildung nicht alle Fächer bedeutend sind. Viel wichtiger sind gute Praxisbewertungen, Sozialkompetenz und Eigenständigkeit.

Wie viele Bewerber werden für das Schuljahr 21/22 angenommen?
Da es zwei Unterstufen geben wird, werden ca. 50 Schulplätze vergeben.

Wie lang ist ein Schultag?
In der Regel haben Sie an einem Schultag 4 – 8 Unterrichtsstunden. Meistens sind es Doppelstunden, die 90 Minuten lang sind und von einem Lehrer/ einer Lehrerin unterrichtet werden.

Welche Prüfungen gibt es?
Die einzelnen Fächer haben unterschiedlich aufgebaute Prüfungen. Es kann sich dabei sowohl um eine schriftliche Prüfung als auch um eine praktische Prüfung oder eine Kombination aus beidem handeln. Am Ende der Ausbildung stehen 2 Abschlussklausuren.

Werde ich bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt?
In unserer Ausbildung legen wir viel Wert auf Eigenverantwortung und -organisation. Nach Absprache stehen Ihnen aber die Lehrkräfte zur Verfügung, um Sie dabei zu unterstützen.

Welche Kosten kommen in der Ausbildung auf mich zu?
Pro Ausbildungsjahr müssen Sie mit ca. 70 € Sachkostenpauschale (für Kopien, Kunstmaterial etc.) rechnen. Am Ende der Unterstufe fallen ca. 85 € für eine Klassenfahrt/Tage religiöser Orientierung an.

Die Kosten für Lebensmittel/Material, die im Fach Gesundheitsförderung/Pflege (Praxis hauswirtschaftliche Versorgung) entstehen, betragen 2,50 € pro Kocheinheit. Für alle Schüler*innen ist das Schülerticket verpflichtend. Dieses kostet ca. 17 € pro Monat.

Für die Ausbildung sind evtl. Bücher im Wert von max. 50 € von Ihnen anzuschaffen. Zu Beginn der Ausbildung benötigen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). Hierfür entstehen ebenfalls Kosten, die je nach Stadt/Gemeinde variieren.