Ausbildungsziele
- Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
- ggf. Fachhochschulreife
- die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungs-aufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
- Studierfähigkeit
Aufnahmevoraussetzungen
- Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
- Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
- Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
- Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
- Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
- Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
- Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
- Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Dauer und Organisation der Ausbildung
Unterstufe: Drei Tage Vollzeitunterricht (jeweils 8 Std.), zwei Tage Praxis (jeweils 8 Std.)
Mittelstufe: 1. Halbjahr: Drei Tage Vollzeitunterricht, zwei Tage Praxis
8 Wochen Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld
2. Halbjahr: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis
Oberstufe: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis
Die von den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden gewählten Praxisstellen dürfen höchstens XX Kilometer vom Schulstandort entfernt liegen. Der festgelegte Entfernungsradius von XX Kilometern ist verbindlich. Praxisstellen außerhalb dieses Radius können nicht genehmigt werden.
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
- Projektarbeit
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Differenzierungsbereich
- Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen
Berechtigungen
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung
- wird die staatliche Anerkennung als Erzieher/in ausgesprochen
- wird ggf. die Fachhochschulreife zuerkannt
- kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher/in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden
- kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden
- ist die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen (nach einem einschlägigen Praktikum) oder an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.