Ausbildungsziele
- Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“
- Fachoberschulreife bzw. Fachoberschulreife mit Qualifikation
Aufnahmevoraussetzungen
- Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss
- Gymnasium nach Klasse 9 (im Einzelfall)
Dauer und Organisation der Ausbildung
- zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung im Umfang von 34 bis 36 Wochenstunden
- in beiden Ausbildungsjahren jeweils 8 Wochen Praktikum in einer Kindertageseinrichtung
- Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die von den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden gewählten Praxisstellen dürfen höchstens XX Kilometer vom Schulstandort entfernt liegen. Der festgelegte Entfernungsradius von XX Kilometern ist verbindlich. Praxisstellen außerhalb dieses Radius können nicht genehmigt werden.
Tablet-Klassen
Der Bildungsgang Kinderpflege arbeitet im Rahmen eines Pilotprojekts komplett digital und papierlos. Jede/r Schüler/in erhält von der Schule für den Zeitraum der Ausbildung ein iPad mit Tastatur, Hülle und Stift als Leihgerät. Vorkenntnisse im Umgang mit dem Tablet sind nicht erforderlich.
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Kunst
- Musik
- alternativ: Textilgestaltung, Medien
Berechtigungen
Der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ berechtigt:
- zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Ergänzungskraft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
- in Verbindung mit der Fachoberschulreife zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher/in oder
- zum Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege – Heilerziehungspfleger/in
- in Verbindung mit dem Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums