Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik (Praxisintegrierte Ausbildung/PIA)


Wichtige Information zum Aufstiegs-BAföG:

Bitte informieren Sie sich VOR der Wahl zwischen der Vollzeitausbildung und der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) über die Kondtionenen des Aufstiegs-BAföGs.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Bildungsgangbeschreibung

Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher(innen) aus.

Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Erzieher(innen) sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

Die Praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, in denen fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt werden.

Das Berufspraktikum ist in die drei Jahre integriert.

Die Studierenden erwerben in der praxisintegrierten Ausbildung eine vertiefte Allgemeinbildung sowie ein fachliches Wissen und Können und erweitern durch den Wechsel von Theorie und Praxis ihre berufliche Handlungskompetenz.

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

  • Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
  • ggf. Fachhochschulreife
  • die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungs-aufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
  • Studierfähigkeit

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
  • Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger:in, Sozialhelfer:in, Heilerziehungshelfer:in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
  • Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
  • Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Dauer und Organisation der Ausbildung

Unterstufe: Drei Tage Vollzeitunterricht (jeweils 8 Std.), zwei Tage Praxis (jeweils 8 Std.)
Mittelstufe: 1. Halbjahr: Drei Tage Vollzeitunterricht, zwei Tage Praxis
 6 Wochen Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld
 2. Halbjahr: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis
Oberstufe: Zwei Tage Vollzeitunterricht, drei Tage Praxis

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung

  • wird die staatliche Anerkennung als Erzieher:in ausgesprochen
  • wird ggf. die Fachhochschulreife zuerkannt
  • kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher:in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden
  • kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden
  • ist die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen (nach einem einschlägigen Praktikum) oder an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.

Antrag auf Aufnahme

Wichtige Information:

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig (ab Semptember) ein!


Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Zeugnis über die Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen
  • Ausbildungsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (kann auch nachgereicht werden)
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und religiöse Besinnungstage zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

In der Regel erhalten die PiA-Fachschüler:innen über die gesamte Ausbildungsdauer eine Vergütung, die, je nach Träger und Ausbildungsjahr, in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in 2018 wurde vereinbart, dass die PiA in den Geltungsbereich des TVAöD – SuE – rückwirkend zum 01.03.2018 aufgenommen wird. Demnach werden im öffentlichen Dienst folgende Entgelte gezahlt (gültig ab 01.04.2022):

1. Jahr: 1190,69 € brutto
2. Jahr: 1252,07 € brutto
3. Jahr: 1353,38 € brutto

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleitung

Herr Oliver Stewart

Übergeordnete Entwicklung und Koordination der Fachschule für Sozialpädagogik

Frau Suse Kunz


Filmbeitrag

Ein Filmbeitrag mit der Studierenden der PIA-Ausbildung Heike Engelhardt



Ein Filmbeitrag mit der Studierenden der PIA-Ausbildung Maja Schneider

FAQs

ALLGEMEINES

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit „einschlägiger Berufstätigkeit” gemeint?
Mit einer „einschlägiger Berufstätigkeit” ist die Arbeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemeint. Das sind in der Regel Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Formen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen oder Einrichtungen der Heimerziehung. Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit als Au-Pair können leider nicht anerkannt werden.

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit der „vollen Fachhochschulreife” gemeint?
Der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht als Aufnahmevoraussetzung für die Erzieherausbildung. Dafür muss der schulische Teil ergänzt werden durch einen praktischen, berufsbezogenen Teil. Für beides zusammen erhalten Sie die volle Fachhochschulreife.

Kann ich mich auch bewerben, wenn zum Beispiel das erforderliche Praktikum noch nicht beendet ist bzw. wenn ich zum Beispiel noch keine Zusage für meine PIA-Ausbildungsstelle habe?
Selbstverständlich können Sie sich schon bewerben, auch wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen beieinanderhaben. Bitte machen Sie im Bewerbungsschreiben deutlich, dass die Unterlagen noch fehlen und warum das so ist.


ORGANISATIONSOFRMEN

Welche Möglichkeiten bieten wir an, um staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher zu werden?

  • Vollzeitausbildung: Zwei Jahre Vollzeitunterricht mit insgesamt 16 Wochen Praxis und einem Jahr Berufspraktikum
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PIA): Drei Jahre zwei bis drei Tage Schule und zwei bis drei Tage Praxis

  • WEITERE MÖGLICHKEITEN

    Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, mich vertieft weiterzubilden?

    • Bachelorstudiengang: Sie können staatlich anerkannter Erzieher/Erzieherin werden und parallel einen Bachelorstudiengang an der Katholischen Hochschule Köln zum Kindheitspädagogen bzw. zur Kindheitspädagogin absolvieren.
    • EU-Praktikum: Sie haben im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, ein EU Praktikum zu absolvieren. In der Vollzeit das achtwöchige Praktikum in der Oberstufe, in der PIA das achtwöchige Praktikum in der Mittelstufe oder bis zu einem halben Jahr im Berufspraktikum. Über Erasmus plus erhalten Sie ein Stipendium.
    • Zusatzqualifikationen: Im Berufspraktikum können Sie an einer von zwei Zusatzqualifikationen teilnehmen: 1. Interkulturelle Kommunikation/Sprachförderung oder 2. Religionspädagogik.


    UNTERRICHTSINHALTE/LERNFELDKONZEPT

    Was ist der Kerngedanke des Lernfeldkonzeptes/der Kompetenzorientierung? Oder: Wie geht das eigentlich, dass ich durch theoretische Unterrichtsinhalte am Ende tatsächlich professionell mit Kindern arbeiten kann?
    Professionelles Handeln in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen in Handeln zu übersetzen. Die Entwicklung dieser beruflichen Handlungskompetenz gelingt durch eine Lehrplanstruktur, die sich aus beruflichen Handlungszusammenhängen ergibt. Entsprechend sind die Fächer bei uns in Lernfelder aufgeteilt, in denen die wesentlichen Aufgabenstellungen erzieherischen Arbeitens in sozialpädagogischen Einrichtungen abgebildet sind.
    Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung sowie auf Ausbildungsstrukturen, in denen immer wieder Prozesse der (Selbst-)Reflexion angeregt werden. Auf diese Weise gelingt es unseren Studierenden, das Ausbildungsziel zu erreichen, nämlich eine professionelle Haltung aufzubauen.

    Wie viele Klausuren werden pro Ausbildungsjahr geschrieben?
    Egal, für welche Ausbildungsform Sie sich entscheiden, schreiben Sie insgesamt ca. 11 Klausuren, die sich je nach Länge der Ausbildung auf zwei oder drei Jahre verteilen. Davon werden einige Klausuren in zwei Fächern gleichzeitig geschrieben.

    Wie findet die Theorie-Praxisverzahnung in der Ausbildung statt?
    Egal, für welche Organisationsform (Vollzeit, PIA) Sie sich entscheiden, Ihre Erfahrungen in den Praxiseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden immer von grundlegender Bedeutung für unseren Unterricht sein. Folgende Aspekte garantieren eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung:

    • Praxisbesuche durch eine Lehrkraft
    • Zusammenarbeit mit Ihren Praxisanleiter:innen (= ausgebildete Kolleg:innen in den Einrichtungen, die Ihren Weg zur Erzieherin/zum Erzieher begleiten),
    • Praxisaufgaben, in denen Unterrichtsinhalte während des Praktikums erprobt und überprüft werden,
    • Lernsituationen (= berufliche Handlungssituationen, aus denen sich Fragestellungen oder Impulse ergeben, die durch die unterrichtliche Arbeit beantwortet werden)
    • und vieles mehr, z.B. Projektarbeit


    BEWERBUNGSUNTERLAGEN/BEWERBUNGSVERFAHREN

    Kann ich mich für mehrere Organisationformen gleichzeitig bewerben?
    Entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine Organisationsform! Uns ist daran gelegen, dass Sie einen Weg gehen, mit dem Sie sich identifizieren können und für den Sie motiviert sind.
    Wir müssen allerdings eingestehen, dass die Anzahl der Bewerber:innen pro zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen variiert. Es könnte also sein, dass Sie in einer anderen Organisationsform mehr Chancen hätten.
    Für den Fall, dass Sie grundsätzlich offen sind, auch in einer anderen Organisationsform Ihre Ausbildung zu absolvieren als in Ihrer Erstwahl, so machen Sie das bitte in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich. Ggf. werden wir das dann berücksichtigen.

    Wie geht es weiter, wenn ich meine Bewerbung abgegeben habe?
    Zunächst einmal sichten wir Ihre Bewerbungen und überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
    Je nach Bewerberlage (das ist jedes Jahr anders) müssen wir dann leider einigen Bewerber:innen bereits schon eine Absage erteilen, weil wir die zeitlichen Ressourcen nicht zur Verfügung haben, mit allen Interessent:innen ein Bewerbungsgespräch führen zu können. Gründe für die Absage können in den Noten, in Beurteilungen aus der Praxis oder ähnlichen Aspekten liegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Begründungen für Absagen geben können.
    Alle anderen Bewerber:innen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab, wenn ich eingeladen werde?
    In der Regel finden Bewerbungsgespräche in Kleingruppen statt. Sie dauern etwa 60 Minuten. Die Gruppen werden von zwei Lehrkräften aus der Fachschule für Sozialpädagogik begleitet.
    Im ersten Teil des Gespräches werden grundsätzliche Fragen zur Ausbildung an unserer Schule geklärt und erläutert. Im zweiten Teil des Gespräches bitten wir die Gruppe, miteinander über eine pädagogische Fragestellung zu diskutieren. Eine Vorbereitung auf diese Diskussion erfolgt auch schriftlich durch die Bewerber:innen. Diese schriftlichen Überlegungen werden von den Lehrkräften eingesehen.
    Sie erhalten dann zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie an der Schule aufgenommen werden


    ZUR PIA-AUSBILDUNGSORGANISATION

    Teil A: Gründe für die PIA-Organisationsform

    • Sie möchten die schulischen Lerninhalte zeitnah in der Praxis überprüfen und erproben. Sie bringen eigene Praxiserfahrungen in den Unterricht ein.
    • Sie sind die ganze Ausbildung über festes Mitglied eines Teams. Ein Vorteil: Sie lernen die Arbeitsweise eines Teams gründlich kennen und können sich gut einbringen. Ein Nachteil: Sie lernen nur eine Arbeitsweise kennen.

    Teil B: Aufbau der Ausbildung
    Wie viele Stunden habe ich an den zwei oder drei Schultagen? Habe ich Schulferien?

    • Sie habe an jedem Schultag von 8.15 h bis 15.15 h Unterricht, das sind 8 Schulstunden. An den Praxistagen sind Sie jeweils 8 Stunden in der Praxis. Ihre Arbeitswochen sind also vollgefüllt und anstrengend, zumal Sie auch Hausaufgaben machen und Praxisbesuche und Klausuren vorbereiten müssen.
    • Auch haben Sie keine Schulferien, sondern Jahresurlaub, den Sie in die Schulferien legen müssen. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den Vorgaben des Trägers und von Ihrem Alter ab.

    Wie schließe ich die Ausbildung ab? Mache ich die gleichen Prüfungen wie die andere Organisationsform (Vollzeit)?
    Ja, Sie machen die gleichen Prüfungen wie die Studierenden in den anderen Organisationsformen. Allerdings machen die PIA-Absolvent:innen am Ende der Ausbildung, also nach den drei Jahren, alle Prüfungen auf einmal, nämlich das fachtheoretische Examen, das aus drei Klausuren besteht, sowie das Kolloquium, das aus einer mündlichen Prüfung besteht, weil Sie kein Berufspraktikum mehr machen müssen.

    Teil C: Praxis
    Lerne ich noch ein anderes Praxisfeld neben meiner Einrichtung kennen? Wenn ja, wann und wie?

    Ja, in der Mittelstufe machen Sie ein achtswöchiges Praktikum im zweiten Arbeitsfeld. Wenn Ihr erstes Arbeitsfeld die Kita ist, können Sie z.B. in eine offene Ganztagsschule gehen. Wenn Ihr erstes Arbeitsfeld eine Heimeinrichtung ist, gehen Sie z.B. in eine Kita. Sie lernen eine andere Altersgruppe kennen.

    In welchen Arbeitsfeldern kann ich mir einen Praktikumsplatz suchen?
    Sie können in eine Kindertagesstätte, in eine Offene Ganztagsschule oder in eine Heimeinrichtung gehen. Die Einrichtung darf nicht weiter als 30 km entfernt von der Schule liegen. Eine Ausnahme besteht im Heimbereich, dort darf die Entfernung bis maximal 50 km betragen.

    Wie wird sichergestellt, dass ich in der Praxis gut betreut werde?
    Wir schließen mit den Einrichtungen und mit Ihnen eine Praxiskontrakt ab. Darin werden die für eine gute Ausbildung erforderlichen Rahmenbedingungen, Kommunikationswege, Rechte und Pflichten aller Beteiligten transparent geregelt.

    Teil D: Organisatorische Aspekte
    Wann brauche ich den Vertrag mit der Praxiseinrichtung?

    Ein Vertrag ist nicht Voraussetzung für die Bewerbung und auch nicht für eine mögliche Zusage der Schule. Sie machen sich trotzdem frühzeitig auf die Suche nach einer geeigneten Ausbildungseinrichtung. Dabei achten Sie auch darauf, dass Sie eine Vergütung nach TVAöD erhalten. Sobald Sie den Vertrag unterschrieben und erhalten haben, schicke Sie eine Kopie an die Schule.
    Spätestens zum Ausbildungsbeginn muss der Vertrag vorliegen!

    Wie viele Stunden muss der Vertrag umfassen?
    Die wöchentliche fachpraktische Ausbildungszeit bestimmt sich nach den Zeitplänen der Schule. 1½ Jahre lang sind Sie 16 Stunden pro Woche in der Schule, die andere Hälfte der Ausbildungszeit 24 Stunden pro Woche.

    Bekomme ich ein Schülerticket? Bekomme ich einen Schülerausweis?
    Sie bekommen einen Schülerausweis, aber kein Schülerticket.

    Welche Kosten kommen auf mich zu?

    • Derzeit 25,00 Euro Sachkostenpauschale (z.B. Kopierpapier, Kunstmaterial, digitale Infrastruktur …) pro Schuljahr
    • Derzeit 60,00 Euro Eigenanteil für Lehrmittel pro Schuljahr
    • Ca. 90,00 Euro Tage religiöser Orientierung im ersten Ausbildungsjahr
    • Mögliche weitere Kosten für Exkursionen o. Ä.