Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik (Teilzeit)

Bildungsgangbeschreibung

Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher(innen) aus.

Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Erzieher(innen) sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

  • Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
  • ggf. Fachhochschulreife
  • die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
  • Studierfähigkeit

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
  • Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger(in), Sozialhelfer(in), Heilerziehungshelfer(in) oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
  • Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung oder von 480 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)

Für die Aufnahme in die Teilzeitausbildung ist erforderlich:

  • eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z.B. als Ergänzungskraft) oder
  • Praktika von in der Regel 40 Tagen pro Jahr innerhalb der drei Ausbildungsjahre
  • Die Entfernung der Praxisstelle von der Schule ist nicht größer als 40 km.

Dauer und Organisation der Ausbildung

Die Teilzeitausbildung dauert insgesamt 4 Jahre und gliedert sich in

  • einen dreijährigen vorwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt und
  • einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160-200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht.

Unter bestimmten Bedingungen sind auch Praktika im europäischen Ausland möglich.

Unterrichtszeiten

Donnerstag:            17:30 - 20:45 Uhr (und 4x pro Ausbildungsjahr ab 16.15 Uhr)
Freitag:                     08:15 - 15:15 Uhr
Samstag:                 08:15 - 13:30 Uhr (derzeit 14-tägig)

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung

  • wird die staatliche Anerkennung als Erzieher(in) ausgesprochen
  • wird ggf. die Fachhochschulreife zuerkannt
  • kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher(in) die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden
  • kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden
  • ist die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen (nach einem einschlägigen Praktikum) oder an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.

Antrag auf Aufnahme

Die Bewerbungsunterlagen können ab September eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Zeugnis über die Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkosten­pauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Tage religiöser Orientierung zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

Dies entfällt bei diesem Bildungsgang.

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Fachschule für Sozialpädagogik (Teilzeit)
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleiterin

Frau Ursula Potthoff

Telefonische Sprechzeiten

Freitags, 10:00–11:30 Uhr


Detaillierte Informationen zum Erzieher*innenberuf

Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit, Teilzeit, Praxisintegrierte Ausbildung/PIA)

  • PowerPoint-Präsentation:Bitte klicken Sie HIER.
  • PDF-Präsentation:Bitte klicken Sie HIER.


Filmbeitrag

Ein Filmbeitrag mit dem Studierenden der Teilzeit-Ausbildung Nickolas Laurito



Ein Filmbeitrag mit der Studierenden der Teilzeit-Ausbildung Carina Geitmann

FAQs

ALLGEMEINES

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit „einschlägiger Berufstätigkeit” gemeint?
Mit einer „einschlägiger Berufstätigkeit” ist die Arbeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemeint. Das sind in der Regel Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Formen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen oder Einrichtungen der Heimerziehung. Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit als Au-Pair können leider nicht anerkannt werden.

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit der „vollen Fachhochschulreife” gemeint?
Der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht als Aufnahmevoraussetzung für die Erzieherausbildung. Dafür muss der schulische Teil ergänzt werden durch einen praktischen, berufsbezogenen Teil. Für beides zusammen erhalten Sie die volle Fachhochschulreife.

Kann ich mich auch bewerben, wenn zum Beispiel das erforderliche Praktikum noch nicht beendet ist bzw. wenn ich zum Beispiel noch keine Zusage für meine PIA-Ausbildungsstelle habe?
Selbstverständlich können Sie sich schon bewerben, auch wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen beieinanderhaben. Bitte machen Sie im Bewerbungsschreiben deutlich, dass die Unterlagen noch fehlen und warum das so ist.


ORGANISATIONSOFRMEN

Welche Möglichkeiten bieten wir an, um staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher zu werden?

  • Vollzeitausbildung: Zwei Jahre Vollzeitunterricht mit insgesamt 16 Wochen Praxis und einem Jahr Berufspraktikum
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PIA): Drei Jahre zwei bis drei Tage Schule und zwei bis drei Tage Praxis
  • Teilzeit Ausbildung: Drei Jahre nebenberufliche Ausbildung donnerstagabends, freitagsvormittags und zweiwöchentlich samstags und im 4. Jahr das Berufspraktikum
  • Wenn Sie sich dafür interessieren, das Abitur und den Berufsabschluss „Erzieher*in” gleichzeitig zu erwerben, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter dem Stichwort „berufliches Gymnasium/Erzieher*in AHR”.


WEITERE MÖGLICHKEITEN

Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, mich vertieft weiterzubilden?

  • Bachelorstudiengang: Sie können staatlich anerkannter Erzieher/Erzieherin werden und parallel einen Bachelorstudiengang an der Katholischen Hochschule Köln zum Kindheitspädagogen bzw. zur Kindheitspädagogin absolvieren.
  • EU-Praktikum: Sie haben im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, ein EU Praktikum zu absolvieren. In der Vollzeit das acht-wöchige Praktikum in der Oberstufe, in der PIA das sechs-wöchige Praktikum in der Mittelstufe oder bis zu einem halben Jahr im Berufspraktikum. Über Erasmus plus erhalten Sie ein Stipendium.
  • Zusatzqualifikationen: Im Berufspraktikum können Sie an einer von zwei Zusatzqualifikationen teilnehmen: 1. Interkulturelle Kommunikation/Sprachförderung oder 2. Religionspädagogik.


UNTERRICHTSINHALTE/LERNFELDKONZEPT

Was ist der Kerngedanke des Lernfeldkonzeptes/der Kompetenzorientierung? Oder: Wie geht das eigentlich, dass ich durch theoretische Unterrichtsinhalte am Ende tatsächlich professionell mit Kindern arbeiten kann?
Professionelles Handeln in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen in Handeln zu übersetzen. Die Entwicklung dieser beruflichen Handlungskompetenz gelingt durch eine Lehrplanstruktur, die sich aus beruflichen Handlungszusammenhängen ergibt. Entsprechend sind die Fächer bei uns in Lernfelder aufgeteilt, in denen die wesentlichen Aufgabenstellungen erzieherischen Arbeitens in sozialpädagogischen Einrichtungen abgebildet sind.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung sowie auf Ausbildungsstrukturen, in denen immer wieder Prozesse der (Selbst-)Reflexion angeregt werden. Auf diese Weise gelingt es unseren Studierenden, das Ausbildungsziel zu erreichen, nämlich eine professionelle Haltung aufzubauen.

Wie viele Klausuren werden pro Ausbildungsjahr geschrieben?
Egal, für welche Ausbildungsform Sie sich entscheiden, schreiben Sie insgesamt ca. 11 Klausuren, die sich je nach Länge der Ausbildung auf zwei oder drei Jahre verteilen. Davon werden einige Klausuren in zwei Fächern gleichzeitig geschrieben.

Wie findet die Theorie-Praxisverzahnung in der Ausbildung statt?
Egal, für welche Organisationsform (Vollzeit, Teilzeit, PIA) Sie sich entscheiden, Ihre Erfahrungen in den Praxiseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden immer von grundlegender Bedeutung für unseren Unterricht sein. Folgende Aspekte garantieren eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung:

  • Praxisbesuche durch eine Lehrkraft
  • Zusammenarbeit mit Ihren Praxisanleiter*innen (= ausgebildete Kolleg*innen in den Einrichtungen, die Ihren Weg zur Erzieherin/zum Erzieher begleiten),
  • Praxisaufgaben, in denen Unterrichtsinhalte während des Praktikums erprobt und überprüft werden,
  • Lernsituationen (= berufliche Handlungssituationen, aus denen sich Fragestellungen oder Impulse ergeben, die durch die unterrichtliche Arbeit beantwortet werden)
  • und vieles mehr, z.B. Projektarbeit


BEWERBUNGSUNTERLAGEN/BEWERBUNGSVERFAHREN

Kann ich mich für mehrere Organisationformen gleichzeitig bewerben?
Entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine Organisationsform! Uns ist daran gelegen, dass Sie einen Weg gehen, mit dem Sie sich identifizieren können und für den Sie motiviert sind.
Wir müssen allerdings eingestehen, dass die Anzahl der Bewerber*innen pro zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen variiert. Es könnte also sein, dass Sie in einer anderen Organisationsform mehr Chancen hätten.
Für den Fall, dass Sie grundsätzlich offen sind, auch in einer anderen Organisationsform Ihre Ausbildung zu absolvieren als in Ihrer Erstwahl, so machen Sie das bitte in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich. Ggf. werden wir das dann berücksichtigen.

Wie geht es weiter, wenn ich meine Bewerbung abgegeben habe?
Zunächst einmal sichten wir Ihre Bewerbungen und überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
Je nach Bewerberlage (das ist jedes Jahr anders) müssen wir dann leider einigen Bewerber*innen bereits schon eine Absage erteilen, weil wir die zeitlichen Ressourcen nicht zur Verfügung haben, mit allen Interessent*innen ein Bewerbungsgespräch führen zu können. Gründe für die Absage können in den Noten, in Beurteilungen aus der Praxis oder ähnlichen Aspekten liegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Begründungen für Absagen geben können.
Alle anderen Bewerber*innen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab, wenn ich eingeladen werde?
In der Regel finden Bewerbungsgespräche in Kleingruppen statt. Sie dauern etwa 60 Minuten. Die Gruppen werden von zwei Lehrkräften aus der Fachschule für Sozialpädagogik begleitet.
Im ersten Teil des Gespräches werden grundsätzliche Fragen zur Ausbildung an unserer Schule geklärt und erläutert. Im zweiten Teil des Gespräches bitten wir die Gruppe, miteinander über eine pädagogische Fragestellung zu diskutieren. Eine Vorbereitung auf diese Diskussion erfolgt auch schriftlich durch die Bewerber*innen. Diese schriftlichen Überlegungen werden von den Lehrkräften eingesehen.
Sie erhalten dann zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie an der Schule aufgenommen werden


ZUR TEILZEIT-AUSBILDUNGSORGANISATION

Teil A: Gründe für die Teilzeitorganisationsform

  • Sie arbeiten als Kinderpfleger*in, Betreuer*in im offenen Ganztag, Ergänzungskraft und Sie möchten in Ihrem Arbeitsvertrag bleiben.
  • Sie möchten neben den erforderlichen Praxisstunden und den schulischen Aufgaben auch noch Zeit für Ihre Familie haben.
  • In Ihrer Klasse sind Menschen, die diese Ausbildung machen können, obwohl sie in sehr unterschiedlichen beruflichen Situationen sind. Das finden Sie spannend und bereichernd.
  • Sie möchten die schulischen Lerninhalte zeitnah in der Praxis überprüfen und erproben. Sie bringen Ihre Praxiserfahrungen in den Unterricht ein.


Teil B: Aufbau der Ausbildung
Wie viele Stunden habe ich an den zwei oder drei Schultagen? Habe ich Schulferien?

  • Sie haben an jedem Donnerstag zwischen 17:30 Uhr und 20:45 Uhr Unterricht sowie jeden Freitag von 08:15 Uhr bis 15:15 Uhr
  • Sie haben vierzehntägig samstags von 8:15 bis 15:15 Unterricht.
  • Sie haben keine Schulferien, sondern Jahresurlaub, den Sie in die Schulferien legen müssen. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den Vorgaben des Trägers und von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

Wie sieht die Altersstruktur in den Klassen aus?
Die Studierenden der Teilzeitausbildung sind derzeit zwischen 21 und 55 Jahren alt. Es gibt eine große Bandbreite von unterschiedlicher Lebens- und Berufserfahrung.

Wie schließe ich die Ausbildung ab? Mache ich die gleichen Prüfungen wie die anderen Organisationsformen (Vollzeit oder PIA)?
Ja, Sie machen die gleichen Prüfungen wie die Studierenden in den anderen Organisationsformen. Sie machen am Ende der dreijährigen schulischen Ausbildung das fachtheoretische Examen, das aus drei Klausuren besteht. Am Ende des Berufspraktikums schließen Sie mit einem Kolloquium Ihre Ausbildung ab.

Was ist gemeint mit Anerkennungsjahr oder Berufspraktikum?
Oft wird noch von einem Anerkennungsjahr gesprochen, aber im schulischen Kontext sprechen wir von einem Berufspraktikum. Beides meint letztlich das Gleiche, nämlich die Ausbildung im vierten Ausbildungsjahr.

Kann ich das Berufspraktikum auch in Teilzeit machen?
Ja, das geht. Die Dauer des Praktikums verlängert sich dann entsprechend der zu absolvierenden Gesamtstunden für ein Jahr.

In welchen Arbeitsfeldern kann ich das Berufspraktikum machen?

  • Das Berufspraktikum können Sie in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe absolvieren. Wichtig ist, dass Ihnen eine einschlägig ausgebildete Praxisanleitung mit Berufserfahrung zur Verfügung steht.
  • Sie können für Ihr Berufspraktikum auch in Ihrem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben, in eine neue Stelle wechseln oder in ein ganz neues Arbeitsfeld wechseln.

Wie viele Stunden muss ich im Berufspraktikum tätig sein?
Ihr Arbeitsvertrag im Berufspraktikum umfasst eine Vollzeit-Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich), in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

Kann ich das Berufspraktikum verkürzen?
Wenn Sie eine dreijährige Berufserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweisen können sowie das Fachschulexamen mit mindestens befriedigend absolvieren, können Sie das Berufspraktikum um sechs Monate verkürzen.


Teil C: Praxis
Wie viele Stunden muss ich pro Ausbildungsjahr in der Praxis tätig sein?

Sie müssen mindestens 320 Stunden pro Ausbildungsjahr sozialpädagogisch tätig sein.

Wie viele Praxisbesuche bekomme ich innerhalb eines Ausbildungsjahres?
Sie werden zwei Mal pro Jahr in Ihrer Einrichtung besucht, insgesamt also sechs Mal während der fachtheoretischen Ausbildung. Im Berufspraktikum sind es dann fünf Praxisbesuche innerhalb eines Jahres.


Teil D Organisatorische Aspekte
Wann muss ich meinen Arbeitsvertrag vorlegen?

Sie müssen spätestens am ersten Schultag Ihren Arbeitsvertrag vorlegen.

Wieviele Stunden muss der Vertrag umfassen?
Ihr Vertrag muss mindestens 8 Stunden und darf maximal 40 Stunden wöchentlich umfassen, wenn Ihre Präsenz an den Schultagen gewährleistet ist.

In welchem Arbeitsfeld kann ich tätig sein?
Sie können in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern der anerkannten Kinder- und Jugendhilfe tätig sein, wenn dort sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten, die Sie anleiten können.

Bekomme ich ein Schülerticket? Bekomme ich einen Schülerausweis?
Sie bekommen einen Schülerausweis, aber kein Schülerticket.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Derzeit 30 € Sachkostenpauschale (z.B. Kopierpapier, Kunstmaterial, digitale Infrastruktur …) pro Schuljahr
  • Derzeit 60 € Eigenanteil für Lehrmittel pro Schuljahr
  • Mögliche weitere Kosten für Exkursionen o.ä.

Telefonische Beratung

Sie erreichen unser Sekretariat unter der Telefonnummer: 0221/337780

Allgemeine Beratung und Beratung zur Vollzeitorganisationsform
Jeden Freitag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
Ursula Potthoff: ursula.potthoff@ebk-koeln.de
Susanne Kunz: susanne.kunz@ebk-koeln.de

Beratung zu der PIA-Organisationsform:
Jeden Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
Marianne Reuter: marianne.reuter@ebk-koeln.de

Beratung zur Teilzeit-Organisationsform
Jeden Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Barbara Polch: barbara.polch@ebk-koeln.de

Beratung zum ausbildungsintegrierenden Studiengang „Kindheitspädagogik, B.A.“
Jeden Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr
Julia March: julia.march@ebk-koeln.de