Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher(innen) aus.
Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
Erzieher(innen) sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.
Für die Aufnahme in die Teilzeitausbildung ist erforderlich:
Die Teilzeitausbildung dauert insgesamt 4 Jahre und gliedert sich in
Unter bestimmten Bedingungen sind auch Praktika im europäischen Ausland möglich.
Donnerstag: 17:30 - 20:45 Uhr (und 4x pro Ausbildungsjahr ab 16.15 Uhr)
Freitag: 08:15 - 15:15 Uhr
Samstag: 08:15 - 13:30 Uhr (derzeit 14-tägig)
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Differenzierungsbereich:
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung
Die Bewerbungsunterlagen können ab September eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Tage religiöser Orientierung zu finanzieren.
Dies entfällt bei diesem Bildungsgang.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).
(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)
Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Fachschule für Sozialpädagogik (Teilzeit)
Berrenrather Straße 121
50937 Köln
Frau Ursula Potthoff
Freitags, 10:00–11:30 Uhr
Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit, Teilzeit, Praxisintegrierte Ausbildung/PIA)
Ein Filmbeitrag mit dem Studierenden der Teilzeit-Ausbildung Nickolas Laurito
Ein Filmbeitrag mit der Studierenden der Teilzeit-Ausbildung Carina Geitmann
ALLGEMEINES
Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit „einschlägiger Berufstätigkeit” gemeint?
Mit einer „einschlägiger Berufstätigkeit” ist die Arbeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemeint. Das sind in der Regel Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Formen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen oder Einrichtungen der Heimerziehung.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit als Au-Pair können leider nicht anerkannt werden.
Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit der „vollen Fachhochschulreife” gemeint?
Der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht als Aufnahmevoraussetzung für die Erzieherausbildung. Dafür muss der schulische Teil ergänzt werden durch einen praktischen, berufsbezogenen Teil. Für beides zusammen erhalten Sie die volle Fachhochschulreife.
Kann ich mich auch bewerben, wenn zum Beispiel das erforderliche Praktikum noch nicht beendet ist bzw. wenn ich zum Beispiel noch keine Zusage für meine PIA-Ausbildungsstelle habe?
Selbstverständlich können Sie sich schon bewerben, auch wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen beieinanderhaben. Bitte machen Sie im Bewerbungsschreiben deutlich, dass die Unterlagen noch fehlen und warum das so ist.
ORGANISATIONSOFRMEN
Welche Möglichkeiten bieten wir an, um staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher zu werden?
WEITERE MÖGLICHKEITEN
Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, mich vertieft weiterzubilden?
UNTERRICHTSINHALTE/LERNFELDKONZEPT
Was ist der Kerngedanke des Lernfeldkonzeptes/der Kompetenzorientierung? Oder: Wie geht das eigentlich, dass ich durch theoretische Unterrichtsinhalte am Ende tatsächlich professionell mit Kindern arbeiten kann?
Professionelles Handeln in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen in Handeln zu übersetzen. Die Entwicklung dieser beruflichen Handlungskompetenz gelingt durch eine Lehrplanstruktur, die sich aus beruflichen Handlungszusammenhängen ergibt. Entsprechend sind die Fächer bei uns in Lernfelder aufgeteilt, in denen die wesentlichen Aufgabenstellungen erzieherischen Arbeitens in sozialpädagogischen Einrichtungen abgebildet sind.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung sowie auf Ausbildungsstrukturen, in denen immer wieder Prozesse der (Selbst-)Reflexion angeregt werden. Auf diese Weise gelingt es unseren Studierenden, das Ausbildungsziel zu erreichen, nämlich eine professionelle Haltung aufzubauen.
Wie viele Klausuren werden pro Ausbildungsjahr geschrieben?
Egal, für welche Ausbildungsform Sie sich entscheiden, schreiben Sie insgesamt ca. 11 Klausuren, die sich je nach Länge der Ausbildung auf zwei oder drei Jahre verteilen. Davon werden einige Klausuren in zwei Fächern gleichzeitig geschrieben.
Wie findet die Theorie-Praxisverzahnung in der Ausbildung statt?
Egal, für welche Organisationsform (Vollzeit, Teilzeit, PIA) Sie sich entscheiden, Ihre Erfahrungen in den Praxiseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden immer von grundlegender Bedeutung für unseren Unterricht sein. Folgende Aspekte garantieren eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung:
BEWERBUNGSUNTERLAGEN/BEWERBUNGSVERFAHREN
Kann ich mich für mehrere Organisationformen gleichzeitig bewerben?
Entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine Organisationsform! Uns ist daran gelegen, dass Sie einen Weg gehen, mit dem Sie sich identifizieren können und für den Sie motiviert sind.
Wir müssen allerdings eingestehen, dass die Anzahl der Bewerber*innen pro zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen variiert. Es könnte also sein, dass Sie in einer anderen Organisationsform mehr Chancen hätten.
Für den Fall, dass Sie grundsätzlich offen sind, auch in einer anderen Organisationsform Ihre Ausbildung zu absolvieren als in Ihrer Erstwahl, so machen Sie das bitte in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich. Ggf. werden wir das dann berücksichtigen.
Wie geht es weiter, wenn ich meine Bewerbung abgegeben habe?
Zunächst einmal sichten wir Ihre Bewerbungen und überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
Je nach Bewerberlage (das ist jedes Jahr anders) müssen wir dann leider einigen Bewerber*innen bereits schon eine Absage erteilen, weil wir die zeitlichen Ressourcen nicht zur Verfügung haben, mit allen Interessent*innen ein Bewerbungsgespräch führen zu können. Gründe für die Absage können in den Noten, in Beurteilungen aus der Praxis oder ähnlichen Aspekten liegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Begründungen für Absagen geben können.
Alle anderen Bewerber*innen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab, wenn ich eingeladen werde?
In der Regel finden Bewerbungsgespräche in Kleingruppen statt. Sie dauern etwa 60 Minuten. Die Gruppen werden von zwei Lehrkräften aus der Fachschule für Sozialpädagogik begleitet.
Im ersten Teil des Gespräches werden grundsätzliche Fragen zur Ausbildung an unserer Schule geklärt und erläutert. Im zweiten Teil des Gespräches bitten wir die Gruppe, miteinander über eine pädagogische Fragestellung zu diskutieren. Eine Vorbereitung auf diese Diskussion erfolgt auch schriftlich durch die Bewerber*innen. Diese schriftlichen Überlegungen werden von den Lehrkräften eingesehen.
Sie erhalten dann zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie an der Schule aufgenommen werden
ZUR TEILZEIT-AUSBILDUNGSORGANISATION
Teil A: Gründe für die Teilzeitorganisationsform
Teil B: Aufbau der Ausbildung
Wie viele Stunden habe ich an den zwei oder drei Schultagen? Habe ich Schulferien?
Wie sieht die Altersstruktur in den Klassen aus?
Die Studierenden der Teilzeitausbildung sind derzeit zwischen 21 und 55 Jahren alt. Es gibt eine große Bandbreite von unterschiedlicher Lebens- und Berufserfahrung.
Wie schließe ich die Ausbildung ab? Mache ich die gleichen Prüfungen wie die anderen Organisationsformen (Vollzeit oder PIA)?
Ja, Sie machen die gleichen Prüfungen wie die Studierenden in den anderen Organisationsformen. Sie machen am Ende der dreijährigen schulischen Ausbildung das fachtheoretische Examen, das aus drei Klausuren besteht. Am Ende des Berufspraktikums schließen Sie mit einem Kolloquium Ihre Ausbildung ab.
Was ist gemeint mit Anerkennungsjahr oder Berufspraktikum?
Oft wird noch von einem Anerkennungsjahr gesprochen, aber im schulischen Kontext sprechen wir von einem Berufspraktikum. Beides meint letztlich das Gleiche, nämlich die Ausbildung im vierten Ausbildungsjahr.
Kann ich das Berufspraktikum auch in Teilzeit machen?
Ja, das geht. Die Dauer des Praktikums verlängert sich dann entsprechend der zu absolvierenden Gesamtstunden für ein Jahr.
In welchen Arbeitsfeldern kann ich das Berufspraktikum machen?
Wie viele Stunden muss ich im Berufspraktikum tätig sein?
Ihr Arbeitsvertrag im Berufspraktikum umfasst eine Vollzeit-Tätigkeit (40 Stunden wöchentlich), in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld.
Kann ich das Berufspraktikum verkürzen?
Wenn Sie eine dreijährige Berufserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweisen können sowie das Fachschulexamen mit mindestens befriedigend absolvieren, können Sie das Berufspraktikum um sechs Monate verkürzen.
Teil C: Praxis
Wie viele Stunden muss ich pro Ausbildungsjahr in der Praxis tätig sein?
Sie müssen mindestens 320 Stunden pro Ausbildungsjahr sozialpädagogisch tätig sein.
Wie viele Praxisbesuche bekomme ich innerhalb eines Ausbildungsjahres?
Sie werden zwei Mal pro Jahr in Ihrer Einrichtung besucht, insgesamt also sechs Mal während der fachtheoretischen Ausbildung. Im Berufspraktikum sind es dann fünf Praxisbesuche innerhalb eines Jahres.
Teil D Organisatorische Aspekte
Wann muss ich meinen Arbeitsvertrag vorlegen?
Sie müssen spätestens am ersten Schultag Ihren Arbeitsvertrag vorlegen.
Wieviele Stunden muss der Vertrag umfassen?
Ihr Vertrag muss mindestens 8 Stunden und darf maximal 40 Stunden wöchentlich umfassen, wenn Ihre Präsenz an den Schultagen gewährleistet ist.
In welchem Arbeitsfeld kann ich tätig sein?
Sie können in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern der anerkannten Kinder- und Jugendhilfe tätig sein, wenn dort sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten, die Sie anleiten können.
Bekomme ich ein Schülerticket? Bekomme ich einen Schülerausweis?
Sie bekommen einen Schülerausweis, aber kein Schülerticket.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sie erreichen unser Sekretariat unter der Telefonnummer: 0221/337780
Allgemeine Beratung und Beratung zur Vollzeitorganisationsform
Jeden Freitag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
Ursula Potthoff: ursula.potthoff@ebk-koeln.de
Susanne Kunz: susanne.kunz@ebk-koeln.de
Beratung zu der PIA-Organisationsform:
Jeden Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
Marianne Reuter: marianne.reuter@ebk-koeln.de
Beratung zur Teilzeit-Organisationsform
Jeden Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Barbara Polch: barbara.polch@ebk-koeln.de
Beratung zum ausbildungsintegrierenden Studiengang „Kindheitspädagogik, B.A.“
Jeden Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr
Julia March: julia.march@ebk-koeln.de